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Ehrenordnung

Der Vorstand der Volksbildungsstätte Schierstein e.V. (vbs) hat gemäß § 7, Absatz 5, der Satzung am 17.03.1999 eine Ehrenordnung verabschiedet, in der die Voraussetzungen für Ehrungen wegen

I. langjähriger Mitgliedschaft
II. besonderer Verdienste um den Verein

und das hierfür erforderliche Verfahren geregelt sind.

Zu Abschnitt I

§ 1
Für 25jährige Mitgliedschaft: Vereinsnadel in Silber
§ 2
Für 40jährige Mitgliedschaft: Vereinsnadel in Gold

Zu Abschnitt II

§ 1
Eine Ehrenmitgliedschaft kann an Mitglieder verliehen werden, die mindestens 25 Jahre lang ununterbrochen Vorstandstätigkeit ausgeübt haben und nicht mehr Mitglieder dieses Gremiums sind. Sie sollen in der Regel das 60. Lebensjahr vollendet haben.
§ 2
Unabhängig von § 1 können Mitglieder auch dann die Ehrenmitgliedschaft erhalten, wenn sie durch langjährige außerordentliche Verdienste für die vbs besondere Anerkennung verdienen.
§ 3
Ehrenmitglieder sind ab 1. Januar des auf die Ehrung folgenden Jahres beitragsfrei.

Zum Verfahren

§ 1
Der Vorstand hat festzustellen, wer nach Abschnitt I zu ehren ist und trifft alle notwendigen Vorbereitungen hierzu.
§ 2
Anträge auf Ehrungen nach Abschnitt II können vom Vorstand, vom Beirat oder von der Mitgliederversammlung gestellt werden.
§ 3
Die Entscheidung nach Abschnitt II, § 2, trifft der Vorstand nach Anhörung des Beirats.
§ 4
Die Ehrungen sind würdig zu gestalten und sollen in der Regel anlässlich der Jahreshauptversammlung durchgeführt werden.
§ 5
Über die durchgeführten Ehrungen ist eine Ehrenliste zu führen.